Was ist eine Vorratsgesellschaft?
Es handelt sich um eine Gesellschaft, die nur zum Zweck des späteren Verkaufs gegründet wurde, d.h. dass sie im Handelsregister und Gewerberegister eingetragen ist, als Körperschaftssteuerzahler registriert ist, das Stammkapital in voller Höhe erbracht wurde und frei von jeglichen Schulden ist.
Welche Vorteile bringt der Kauf einer Vorratsgesellschaft?
Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft sparen Sie Zeit und Sie können fast sofort nach der Realisierung des Verkaufs Ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.
Wie verläuft der Verkauf einer Vorratsgesellschaft?
Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente für Sie vor. Wir vereinbaren einen notariellen Termin nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten und erledigen alle Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten.
Wann kann ich meine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen?
Beim notariellen Termin wird ein neuer Geschäftsführer/Vorstandsmitglied gewählt, der/das sofort berechtigt ist, im Namen der Gesellschaft zu handeln, es ist also nicht erforderlich, die Eintragung im Handelsregister abzuwarten.
Kann ich den Firmennamen der Gesellschaft und ihren Sitz ändern?
Ja, das behandeln wir für Sie gerne rechtlich.
Können eine Vorratsgesellschaft mehrere Gesellschafter erwerben?
Ja, wir teilen den Geschäftsanteil gemäß Ihren Anforderungen auf.
Besitzt die Vorratsgesellschaft eine Gewerbeerlaubnis?
Ja, unsere Vorratsgesellschaften sind für freie Gewerbe registriert („Produktion, Handel und Dienstleistungen, die nicht in den Anlagen 1 bis 3 zum Gewerbegesetz angeführt sind“). Sollten Sie an anderen Gewerbeberechtigungen Interesse haben, können wir jederzeit nach Ihrem Wunsch die jeweilige Gewerbeberechtigung ändern/ergänzen.
Worauf sollte man achten?
Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es notwendig, eine sog. Aufspaltung der Gesellschaften zu vermeiden: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem alleinigen Gesellschafter kann nicht zu einem alleinigen Gesellschafter einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden. Des Weiteren kann eine natürliche Person höchstens bei drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung zum alleinigen Gesellschafter werden. Durch die Verletzung dieser Regeln wird ein Geschäftsanteilsübertragungsvertrag nichtig.